Nehmt Abschied Brüder

2. Ein Teil der Gesellschaft findet, dass eine Druckgerät - erichtlinie (so etwas gibt es bei uns unter der Bezeich- nung DGRL 2014/68/EU) die Freiheit in der Gestaltung technischer Ausführungen beeinträchtigt. Dafür können sich Individuen und die Gesellschaft positionieren und auch die Verantwortung übernehmen. Die prinzipielle Gültigkeit der Richtlinie unterliegt einer juristischen Rahmenbedingung, die eine anderslautende Regel nicht dulden würde. Eine juristische Rahmenbedingung, sogar Vorschrift, bei der Druckgeräteverordnung ist beispielsweise diejenige, dass Dampfkochtöpfe (Sico- matic) einer Sicherheit unterliegen müssen, dass der Topf beim Kochen nicht platzt. Regeln zur Anwendung der Druckgeräterichtlinie können unter Einhaltung der juristischen Rahmenbedingungen erstellt werden. Die Verantwortung für die Festlegung derartiger Regeln liegt bei der Gesellschaft. 3. Ein Teil der Gesellschaft glaubt, dass nur durch „Imp- fung für alle“ die aktuelle Pandemie (Dezember 2021) beendet werden kann. Finden sich genügend Indivi- duen oder ein beträchtlicher Teil der Gesellschaft zur Erstellung der Regel „alle müssen sich impfen“ , und haben die Individuen oder der Teil der Gesellschaft alles in ihrer Verantwortung Stehende unternommen und geklärt, dass eine derartige Regel gerechtfertigt ist, dann soll die Regel erwirkt werden. Es ist ausserdem geklärt, dass eine juristische Durchsetzung der Regel möglich ist. Es wird im Wesentlichen eine in unserer Gesellschaft derzeit gültige Regel gebrochen, nämlich die der Freiwilligkeit einer Impfung. Wer stellt sicher, dass die Auseinandersetzung mit ei - nem Thema zur Erstellung einer Regel und folglich zur Übernahme der Verantwortung an glaubwürdiger Stelle erfolgt? Vor längerer Zeit, als uns allen noch kein In - ternet zur Verfügung stand, war die Information zur

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